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2004-01-07

Fehler im Beitrag "Hören und Sehen nur noch für Betuchte"

Im letzten Beitrag hatte sich ein böser Fehler eingeschlichen:

Bei der Suche nach den Informationen darüber, wer denn nun eigentlich noch die Kosten für Brillengläser erstattet bekommt, habe ich die Information gefunden, daß nur noch 10 % der Kosten für Hörgeräte übernommen würden.

Das ist sachlich falsch! Die Zuzahlung des Versicherten für Hörgeräte beträgt 10 %. Auch wenn z. B. bei der AOK eine maximale Zuzahlung von 10 EUR genannt wird, ist davon auszugehen, daß es weiterhin einen Höchstbetrag gibt, was bedeutet, daß die Zuzahlungen durch die Versicherten in vielen Fällen die 10 EUR weit überschreiten wird.

Übernommen wurden auch bisher nur Kosten für sogenannte einfache Hörgeräte, d. h. Systeme, die einfach nur die Geräusche verstärken. Viele Hörgeschädigte hören aber nicht in allen Frequenzbereichen gleich schlecht und außerdem sind Hörgeschädigte vielfach lärmempfindlicher.

Die beiden genannten Faktoren werden von Hörgeräten berücksichtigt, die zum einen frequenzabhängig eingestellt werden können und zum anderen eine lautstärkeabhängige Verstärkung haben. Schon diese beiden Faktoren bedingen in etwa eine Verdoppelung des Preise. Hinzu kommen ggf. weitere Mehrkosten für Hörgeräte mit Anschlüssen für externe Geräte (z. B. für das Telefonieren oder das Hören von Musik).

veröffentlicht um 22:28:32    #

Hören und Sehen nur noch für Betuchte?

Der schlimmste Fall für weniger gut situierte nach der Gesundheitsreform:

Nicht hören, nicht sehen - und nach der nächsten Wahl auch nicht mehr essen.

  • Streichung der Kostenübernahme für fast alle Brillenträger
  • Einschränkung der Kostenübernahme für Zahnersatz schon jetzt
  • Zuzahlung von 10 % für Hörgeräte

Im Gesetzestext wird dabei die Kostenübernahme für Brillengläser durch die gesetzlichen Krankenkassen auf Brillen für Kinder und jugendliche und schwer Sehbehinderte beschränkt.

Wer ist nun schwer sehbehindert laut Gesetzt? - Der- oder diejenige, die eine eingeschränkte Sehfähigkeit der Stufe 1 laut Klassifizierung der WHO hat.

Interpretiert wird das nun wiederum an verschiedenen Stellen so, daß nur noch diejenigen Zuschüsse für Brillengläser bekommen, die auch mit Sehhilfe (eine Brille ist eine Sehhilfe) nur noch eine Sehfähigkeit von maximal 30% auf beiden Augen haben. Das würde aber wiederum bedeuten, daß so gut wie niemand die Kosten für Brillengläser erstattet bekäme.

Angesichts der Tatsache, daß für die häufig viel teureren Hörgeräte nur noch 10 % der Kosten übernommen werden sollen, ist man geneigt, zu glauben, daß obige Interpretation richtig ist.

Besonders betroffen sind hier die mehrfach Behinderten, die sich sicher aufgrund der bisherigen Kostenübernahme mit Brille und Hörgeräten sicher oft nicht sehr behindert gefühlt haben.

Ob wohl schon mal jemand überlegt hat, wie viel teurer es ist, jemanden, der von einem Auto angefahren wurde, das er nicht gesehen und gehört hat, zu behandeln als ihn lieber vorher rechtzeitig mit Hörgeräten und Brille zu versehen?

Die völlige Streichung des Zahnersatzes ist erstmal vom Tisch. Vielleicht hatte man doch ein Erbarmen und dachte, daß wer nicht hört und nicht sieht doch wenigstens noch essen können soll.

Und das mit den Zähnen bekommt die nächste Regierung dann endgültig hin, wenn sie die Wähler enttäuscht wieder anderen Parteien zuwenden.

Dann haben wir sie wieder wie vor 40 Jahren: Die schwerhörigen halb blinden Omas und Opas ohne Zähne.

Wundern Sie sich also bitte nicht, wenn Ihr seit langem arbeitsloser Nachbar, der doch immer so freundlich war, Sie eines Tages nicht mehr grüßt! - Arbeitlosengeld II wird ihm vermutlich nicht genug Geld für Brille und Hörgeräte gelassen haben.

Das Gesetz ist jetzt unter http://www.die-gesundheitsreform.de/ beim Gesundheitsministreium herunterzuladen.

veröffentlicht um 10:11:28    #

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