Bildungsziel: Mythos statt Wissen!
Ein Gesetzesentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung beabsichtigt die folgende Neuformulierung für den §2 des Schulgesetzes: 'Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.'
Das ist letztendlich nur eine Umsetzung der Landesverfassung, in der es schon seit 1950 im Artikel 7 heißt:
Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.
Was so etwas wie Ehrfurcht vor Gott in der Verfassung zu suchen hat, ist eine andere Frage. Sichert uns doch das Grundgesetz Glaubensfreiheit (die auch Atheismus beinhaltet) zu. Ist jetzt die Landesverfassung grundgesetzwidrig? - Das wäre zu prüfen.
