"Kritik an Internet-Auftritten von Olympia-Bewerberstädten"
Hamburg schneidet ja nicht ganz so schlecht ab. Aber da gestern mal wieder ein Paralympics-Teilnehmer im Fernsehen war und ich mich in dern letzten Tagen wieder mit der Zugänglichkeit von Webseiten beschäftigt habe, frage ich mich, ob denn Accessibility bei solchen Untersuchungen überhaupt keine Rolle spielt...
Was ist unter Accessibility zu verstehen?
Accessibility heißt auf Deutsch Zugänglichkeit. Man versteht im Bezug auf Webseiten darunter allgemein, wie leicht oder schwer die Inhalte zu erreichen sind und insbesondere, wie sich diese Erreichbarkeit der Informationen für Leute mit einer Behinderung (insbesondere Sehbehinderung) darstellt.
Generell gilt: Websites sollten in der gleichen Weise Zugänglichkeit für alle Interessierten garantieren, wie z. B. öffentliche Gebäude. So wie z. B. Treppen es einer Rollstuhlfahrerin unmöglich machen können, in ein Gebäude zu kommen, so machen es Flash-Anwendungen bei vielen Websites sehbehinderten unmöglich, an die Inhalte einer Website zu kommen. Auch Javascript mit dem beliebten Mouse-Rollover (Links/Informationen erscheinen erst, wenn man mit der Maus über eine bestimmte Stelle geht), macht es Sehbehinderten unmöglich, an die Inhalte zu kommen.
Aber auch, wenn eine Seite auf dem eigenen Computer recht schlicht aussieht, kann es fallen geben, die gar einen wesentlich größeren Kreis als die Blinden treffen. Da seien z. B. als erstes feste Tabellenbreiten mit mehr als 640 Zeichen in einer Zeile genannt. Wenn jemand mit extremer Sehbehinderung diese Seiten mit dem entsprechend großen Font ansieht, bleibt innerhalb des Bildschirms vielelicht gerade die Hälfte einer Zeile übrig. Als Folge mußt für das Lesen jeder einzelnen Zeile ständig hin- und hergescrollt werden.
Die obigen Beispiele zeigen, daß sogennannte Hardliner, die auch ohne Behinderung für sich selbst fordern, auf Javascript und feste Zeilenlängen zu verzichten, durchaus berechtigte Forderungen aufstellen. Wer Webseiten erstellt, macht das meist nicht für sich selbst sondern weil er/sie auch möchte, daß sie gelesen werden. Nun, dann muß man auch dafür sorgen daß sie gelesen werden können.
Da ich mich auch mit Fotografie beschäftige, hier auch zum Thema Foto-Sites ein paar Hinweise: Auch Blinde interessieren sich für Kunst oder Reiseberichte. Um diesen den Zugang zu ermöglichen, sollte man durchaus mal erwägen, Bilder zu beschreiben. Wenn es um fotografisches Zubehör geht, sollte man auch bedenken, daß Blinde nicht in einem isolierten Raum leben. Auch die blinde Mutter möchte sich z. B. darüber informieren, welchen Fotoapparat denn nun für Sohn oder Tochter wohl geeignet ist.
Und noch mehr zu Accessibility
Nach Wave habe ich dem inzwischen alten Bekannten Bobby einen Besuch abgestattet. Den hatte ich auch schon benutzt, um meine Hompage zu überprüfen.
Bobby hat den Nachteil, daß er die überprüfte Seite an den vermeintlichen Fehlerstellen nur mit Fragezeichen versieht und dann darunter eine Liste der Fehler und Warnungen mit Zeilenangaben auswirft. Zeilenangaben sind aber bei genierierten Seiten wie aus diesem Weblog kaum brauchbar. Die Zuordnung zu Fragezeichen nicht möglich. Das ist bei Wave durch die Verwendung unterschiedlicher Symbole, zu denen man dann die Erklärung ansehen kann, besser gelöst. Bobby ist für Windows auch als Desktop-Version erhältlich (99 Dollar), leider aber für kein anderes Betriebssystem
Der Dritte Link beim W3C zeigt auf A-Prompt. A-Prompt ist nur als Desktop-Version und da auch nur für Windows verfügbar. Tja, nix für mich.
Neben den Links zum Prüfen auf Accessibility sei hier auch noch erwähnt, daß besionders bei Behinderten Personen, Fehler oder Mängel im Webcode schwer ins Gewicht fallen. Während die, die gut sehen können, sich wenigstens manchmal selbst ausmalen können, wie dei Seite eigentlich aussehen sollte, fällt das Blinden oder stark fehlsichtigen wesentlich schwerer. Außerdem können Tabelleninhalte durch falsche Anlage der Tabellen sogar inhaltlich falsch werden (eine Seite mit Sicherheitshinweisen wurde deshalb auf mein Bestreben bis zur Reparatur kurzfristig vom Netz genommen).
Für das Validieren von Webseiten stehen online der Validator des W3C unter http://validator.w3.org und weitere Validatoren für CSS usw. zur Verfügung. Der validator ist auch im Source-Code verfügbar. Daneben empfiehlt sich die Nutzung von Tidy. Tidy ist Open Source und steht praktisch für alle Betriebssysteme zur Verfügung. Ich benutze Tidy für die Überprüfung der Seiten meiner normalen Homepage im reinen Prüfmodus. Änderungen nehme ich dann selbst von Hand vor.
Als allerletztes möchte ich noch empfehlen, die eigenen Seiten mal mit einen Textbrowser wie Lynx anzusehen. Sind sie für einen selbst dann nicht mehr vernünftig lesbar, sind sie es für Leute mit Sehbehinderungen sicher auch nicht.
Wave - Accessibility prüfen
Heute flatterte wieder eine Mail der ADC (Apple Developer Connection) herein. Unter anderem gab es auch einen Hinweis auf eine FAQ für Entwickler zu Safari.
Wie überall weist Apple auch hier auf Accessibiltiy hin. Und bei W3C wurde ich dann fündig und fand einen Link zu Link zu Wave. Dort kann man einen Javascript-Link (oh, oh) für die Bookmarks herunterladen, aber auch direkt URLs zum prüfen eingeben.
Als Ergebnis für mein Weblog mußte ich leider feststellen, daß da wohl Alt-Tags unter anderem für das Logo fehlen. - Nicht gut!
Weitere Warnungen, die für alle mit PyDS erstellten Weblogs gelten:
- Bei der Zelle mit dem Datum einer Message wird angemeckert, daß sie keine Zellenüberschrift hat.
- Desweiteren stolpert Wawe über die Quellenangaben, die ein neues Fenster öffnen, ohne daß der Leser darüber informiert wird. Abhilfe soll sein: Informieren oder alternativ im vorhandenen Fenster öffnen.
- Als letztes stört Wave noch das Javascript für die Anzahl der Kommentare. Hier soll sichergestellt werden, daß das Script nicht die Nutzung der Maus erfordert.
Na ja, die Fehler habe ich behoben, was ich mit den Warnungen machen soll, weiß ich noch nicht so recht.
Gewundert hat mich, daß es offenbar nicht anstößig ist, die Überschriften der Beiträge direkt mit einem externen Link zu versehen.
